Austritt:

Der Austritt kann jederzeit formlos gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
Dies muss in schriftlicher Form erfolgen.
Neben per Post zugesandten Austrittserklärungen werden solche per E-Mail anerkannt.

Der Austritt wird satzungsgemäß zum Ende eines Kalenderjahres wirksam. Der Austritt zum Ende eines bestimmten Jahres muss bis 30.09. dieses Jahres beim Vorstand beantragt sein.
Später eingehende Anträge werden als Austritt zum Ende des Folgejahres gewertet, sofern dem nicht vor dem 30.09. des Folgejahres mit Wunsch des Beibehalts der Mitgliedschaft widersprochen wird.

Für den fristgerechten Eingang ist zu beachten, Austrittsgesuche direkt an ein Mitglied des Vorstands zu richten (Wanderführer/innen sind nicht zur Bestätigung berechtigt, können aber bei der Weitergabe behilflich sein, was jedoch ein Überschreiten der Frist bewirken kann).

Idealerweise erfolgt das Austrittsgesuch per Mail an post@berliner-wanderclub.de oder per Post an
Berliner Wanderclub e.V.
c/o Thomas Lenk
Matterhornstr. 29
14129 Berlin

Mit dem Tod endet die Mitgliedschaft.
Es wird empfohlen, das Ableben eines Angehörigen schnellstmöglich zu melden.
Sofern dem Vorstand bis 31.12. eines Jahres das Ableben gemeldet wird, endet die Pflicht zu Zahlung des Mitgliedsbeitrags zum 31.12. dieses Jahres. Ansonsten wird eine Forderung in Höhe des Mitgliedsbeitrag bis zum Ende des Jahres der Meldung weiter erhoben. Der Verein meldet jedes Mitglied an Verbände und zahlt für jedes Mitglied dort Beiträge, die nicht rückholbar sind.
Außerdem erhält der Verein Fördermittel, die ihm bei verspäteter Austrittsmeldung als zu Unrecht empfangen zur Last gelegt werden können.
Sofern das Ableben von Angehörigen oder plausibel erkennbar Beauftragten gemeldet wird, ist die Einreichung einer Sterbeurkunde nicht erforderlich.
Der Verein ist nicht vorrangig an einer formal und finanziell absolut korrekten Abwicklung interessiert - wer so etwas meldet, hat andere Sorgen, und braucht nicht unbedingt mit Vollmachten etc. seine Handlungsberechtigung nachzuweisen - sondern viel mehr daran, einem ehemaligen Mitglied bei einer Beerdigungsfeier die letzte Ehre erweisen zu können. Sofern möglich, bitte daher Ort und Zeit einer Beerdigungsfeier melden und auf welche Weise Ehrerweisungen erfolgen sollen (z.B. ob Blumen zu einer Feier oder Geldspenden an bestimmte Organisationen).


Ausschluss:

Gründe für den Ausschluss stehen in der Satzung.
Eine mögliche Ursache ist u.a., dass der Mitgliedsbeitrag nicht gezahlt wird UND eine ladungsfähige Adresse des Mitglieds nicht (mehr) bekannt ist. In solchen Fällen schließt der Verein das Mitglied zum Ende des Jahres, in dem kein Beitrag gezahlt wurde, auf Beschluss des Vorstands aus. Dieser Beschluss wird bei der folgenden Mitgliederversammlung nochmals zur Diskussion vorgelegt. Mitglieder sind verpflichtet, dem Vorstand Adressänderungen zeitnah mitzuteilen!